- Elias
Personenstandsänderung in der Schweiz
Aktualisiert: 5. Jan. 2022

Ab 03. Januar 2022 gelten neue Regeln für die Personenstandsänderung von trans Menschen. Alles wird nun einfacher und besser für uns, Wir haben euch hier die wichtigsten Fragen zusammen gestellt, um euch eine Übersicht zu bieten.
Die Informationen von TGNS halfen den Beitrag zu verfassen.
Was ist eine Personenstandsänderung?
· Bei einer Personenstandsänderung geht es um die Änderung des Geschlechtseintrages.
· Ein trans Mann kann sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern.
· Eine trans Frau kann ihr Geschlecht von männlich zu weiblich ändern.
Kann ich ein X, also kein Geschlecht eintragen lassen?
· Nein. Die Schweiz kennt das dritte Geschlecht leider noch nicht an. Das heisst in der Schweiz kannst du nur ein männliches oder weibliches Geschlecht eintragen lassen.
Wo kann ich ab dem 3. Januar 2022 den Personenstand ändern lassen?
· Du kannst diese Änderung bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz machen lässen. Du hat also freie Wahl des Zivilstandsamtes.
Wer kann alles seinen Personenstand ändern?
· Menschen, die Schweizer Bürger*in sind, aber im Ausland leben, können ihren Personenstand bei der Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem sie wohnen ändern, oder in jedem Zivilstandsamt der Schweiz.
· Menschen die nicht Schweizer Bürger*in sind, aber in der Schweiz wohnen, können ebenfalls auf jedem Zivilstandsamt den Personenstand ändern. Hierbei ist aber abzuklären, ob ihr Heimatland diese Personenstandsänderung auch anerkennt. Ansonsten passiert es, dass das Heimatland keinen Pass ausstellt. Diese Informationen sollte die jeweilige Botschaft geben können.
· Geflüchtete Menschen können ebenfalls, unabhängig von ihrem Status, auf jedem Zivilstandsamt ihren Personenstand ändern. Achtung in diesen Fällen wird dringend vom Kontakt mit Behörden oder Vertretung des Heimatslandes abgeraten.
Wie läuft so eine Personenstandänderung ab?
1. Termin vereinbaren:
· Der Termin kann per Telefon oder per E-mail vereinbart werden.
· Je nach Sprachkenntnissen ist es angebracht dies dann schon mitzuteilen.
· Solltest du nicht persönlich auf dem Zivilstandsamt erscheinen können, z.B. bei Gefangenen oder Heimbewohner*innen, kann das Zivilstandsamt zur dir kommen.
2. Was musst du mitbringen?
· Identitätsdokumente (ID/Pass/Ausländerausweis)
· Ebenfalls müssen Menschen ein Identitätsdokument mitbringen, die zustimmen müssen. Z.B Eltern
3. Vertrauensperson
· Dir ist es erlaubt eine Person deines Vertrauens mitzubringen, wenn du z.B. zu nervös bis oder Angst vor dem Termin hast.
4. Erklärung
· Du musst lediglich erklären, dass der bisherige Geschlechtseintrag nicht mit der Geschlechtsidentität übereinstimmt. Du musst dafür nur ein Formular ausfüllen und zu unterschreiben.
5. Einzutragen sind:
· Jetziger Vor- und Nachname
· Jetziger Geschlechtseintrag
· Geburtsdatum
· Gewünschter Geschlechtseintrag
· Gewünschter Name
Was darf das Zivilstandsamt nicht tun?
· Es dürfen keine Fragen zum trans-sein oder zur Transition gestellt werden.
· Ebenfalls dürfen auch keine medizinische oder psychologische Bestätigungen verlangt werden.
Vertraulichkeit
· Deine Erklärung wird in einem separaten Raum entgegengenommen, um Fremdouting zu verhindern.
Darf das Zivilstandsamt meine Erklärung verweigern?
· Das Zivilstandsamt darf die Änderung nur verweigern, wenn offensichtlich ist, dass die Erklärung nicht ernst gemeint ist, z.B. als Scherz gemeint ist oder wenn du betrunken deine Erklärung machen möchtest.
Was kostet mich die Personenstandsänderung?
· Die Änderung kostet dich 75.- Fr.
· Sollte eine gesetzliche Vertretung mitunterzeichnen, kostet es 105.- Fr.
· In Ausnahmefällen, bei Mehraufwand, kann das Zivilstandsamt mehr verlangen.
· Für Menschen, die sich das nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit des Gebührenerlasses.
Ab wann ist die Änderung gültig?
· Deine Änderung ist gültig, ab dem Zeitpunkt wo alle notwendigen Unterschriften vorhanden sind.
Und was muss ich nun nach der Personenstandsänderung alles ändern lassen?
Dafür haben wir dir hier eine Liste gemacht, die du abhaken kannst.
· Pass und Identitätskarte, Ausländerausweis, Fahrausweis / Fahrzeugschein
· Sozialversicherungs-Ausweise, Krankenkassenkarte
· Spitalkundenkarte, Organspendeausweis, Blutgruppenausweis, Patientenverfügung
· GA/Halbtax
· Bankkonten inkl. Kreditkarten
· E-Mailadressen, Briefkasten und Türklingel
· Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse (Achtung: darauf besteht ein Anrecht), Mitarbeitenden-/Studierenden-/Schüler*innenausweis, Bürotürschild, Namensschild, Visitenkarten
· Vereinsmitgliedschaften, Berufsverbände, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente, Kundenkarten
Was passiert mit meiner Ehe?
· Nichts. Die Änderung deines Geschlechtseintrages hat keine Auswirkung auf deine Ehe oder deine eingetragene Partnerschaft.
Verliere ich das Recht auf mein Kind?
· Nein. Auch an der rechtlichen Beziehung zu bereits geborenen Kindern ändert sich nichts. Das bedeutet, nur weil ein Mensch trans ist, darf beispielsweise kein Besuchsrecht eingeschränkt oder elterliche Sorge entzogen werden.
Ich hoffe diese Fragen konnten dir helfen.
Falls du nun deinen Personenstand ändern möchtest, aber noch andere Fragen dich beschäftigen, oder du nicht alleine hin gehen möchtest, dann melde dich bei uns.
Wir helfen dir.